So geht’s los
Voraussetzung für eine logopädische Behandlung / Beratung:
- ist die Befürwortung durch Ihren Arzt. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Personen.
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Verordnungsberechtigt sind:
- Kinderärzte
- Hals-Nasen-Ohrenärzte
- Allgemeinmediziner
- Phoniater
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
- Bitte holen Sie zuerst das Einverständnis Ihres Arztes für eine Behandlung ein und vereinbaren dann einen Termin mit mir. Ich informiere Sie darüber, ab wann Sie sich die Verordnung ausstellen lassen sollten, da diese bei Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein darf.
Gesetzlich versicherte Patienten:
- Die Kosten der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr trägt die Krankenkasse in vollem Umfang.
- Von Erwachsenen fordert sie einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungskosten
- Sollten Ihre gesamten Zuzahlungskosten eines Jahres (auch Medikamente, andere Therapien) über 2% (bzw. 1% bei chronisch kranken Menschen) des Jahreseinkommens übersteigen, kann bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Ihre Krankenkasse berät Sie gern.
Privat versicherte Patienten:
- Auf Wunsch erstelle ich Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Vertrag, in dem die Kosten genau aufgeführt sind.
- Je nach Krankenkasse und Versicherungstarif kann es sein, dass Sie einen Eigenanteil an der Behandlung tragen müssen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.